altenhilfe_header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Erste Hilfe für Pflegekräfte

Ansprechpartner

Servicestelle
Tel: 07321 3583-23
servicestelle@drk-heidenheim.de

  • Schutzmaßnahmen bei Kursen

    Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der DRK-Rotkreuzkurse Erste Hilfe!
    Wir bitten Sie folgende Information vor Ihrer Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen und freuen uns, Sie unter dem hier aufgeführten und zu erfüllenden Punkt bald bei uns begrüßen zu dürfen.

    • Bitte verzichten Sie bei akuten Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl oder bei vorliegender akuter Erkrankung auf die Teilnahme an unseren Bildungsangeboten und sagen Sie den Kurs rechtzeitig ab.
       

    Mit der Kenntnisnahme und Umsetzung dieser Information tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit in unseren Rotkreuzkursen Erste Hilfe bei.

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch

    Ihr Deutsches Rotes Kreuz

Speziell auf Pflegekräfte abgestimmt

Pflegeeinrichtungen und mobile Dienste bekommen lediglich ein Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten übernommen. Hierbei bezahlt die Berufsgenossenschaft aber nur 10% der Mitarbeiter einer Einrichtung.

Somit fallen die anderen 90% der Mitarbeiter in die jährliche Erste Hilfe Fortbildung um die Forderung des MDK zu entsprechen. In vier Unterrichtsstunden á 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt.

Der Teilnehmer kann nach diesem Lehrgang:

-       Die Notfallsituation einschätzen

-       Einen Notruf absetzen

-       Die Atmung und das Bewusstsein überprüfen

-       Den Patient in die Seitenlage bringen

-       Maßnahmen bei spezifischen Notfallbildern

-       Die Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Hilfsmitteln (z. B. Beatmungsbeutel, Defibrillator) unterstützt durchführen

-       Die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen)

Dieses Angebot kann neben den öffentlich ausgeschriebenen Lehrgängen auch als Inhouse-Schulung (ab 12 Teilnehmer) bei den Pflegediensten oder Pflegeheimen durchgeführt werden.

Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 a SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter.

Gebühr: 30 Euro pro Teilnehmer

Voraussetzung: Erste Hilfe Grundkurs

Termine und Anmeldung